Antrag auf Nachhilfe

Wenn Ihre Familie Anspruch auf Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat, können Sie für schulische Lernförderung (Nachhilfe) einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) stellen — meist beim Jobcenter, sonst bei der Stadt/Gemeinde.


Wer ist berechtigt?

Anspruch besteht in der Regel für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn zum Zeitpunkt des Antrags die Familie eine der folgenden Leistungen erhält:

  • Bürgergeld (SGB II) / Arbeitslosengeld II
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wo wird der Antrag gestellt?

  1. Wenn Sie Bürgergeld beziehen → Jobcenter zuständig.
  2. Bei anderen Fällen → Stadt / Gemeinde / Landkreis (oft Fachbereich „Bildung & Teilhabe“ oder Sozialamt) Auf der Website Ihres Jobcenters oder Ihrer Stadt finden Sie die lokalen Formulare und Ansprechpartner.

Schritt für Schritt:
Antrag auf Nachhilfe (BuT - Bildung und Teilhabe)


Schritt 1 — Prüfen Sie ob Sie berechtigt sind

Fragen Sie beim Jobcenter oder der BuT-Beratung nach, ob Sie für BuT berechtigt sind.

Schritt 2 — Besorgen Sie das richtige Formular

Laden Sie das „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe“ von der Seite Ihres Jobcenters oder Ihrer Kommune herunter — für jede anspruchsberechtigte Person meist ein eigener Antrag. Viele Städte haben zusätzliche Anlagen für „Lernförderung“. Beispiel-PDFs werden auf JobcenterSeiten bereitgestellt.

Schritt 3 — Nachweis des Förderbedarfs (wichtiger Punkt)

Für Nachhilfe ist ein Nachweis, dass der schulische Erfolg gefährdet ist oder Lernbedarf besteht, erforderlich.

→ Eine schriftliche Bescheinigung der Lehrkraft (z. B. Förderbedarf, schlechte Noten)

Schritt 4 — Kostenvoranschlag vom Nachhilfeanbieter

Bitten Sie die uns um einen Kostenvoranschlag (Angebot). Viele Jobcenter wollen diesen Voranschlag, bevor sie zustimmen. Wir schreiben Ihnen einen Kostenvoranschlag individuell für Ihr Kind.

Schritt 5 — Vollständige Unterlagen einreichen

Reichen Sie beim Jobcenter / der zuständigen Stelle ein:

  • ausgefüllter Antrag (Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe),
  • Empfehlung der Lehrkraft (Förderbedarfsnachweis),
  • Kostenvoranschlag des Nachhilfeanbieters
Schritt 6 — Entscheidung abwarten & Organisation der Nachhilfe
  • Das Jobcenter prüft den Bedarf; bei Genehmigung wird Lernförderung bewilligt
  • Fertig! Wir schicken Ihnen unsere Lehrer und rechnen mit dem Jobcenter ab.